Kostendeckende Einspeisevergütung KEV  
 
Neues Finanzierungsmodell
Mit der Umsetzung des neuen Energiegesetzes entstand das neue Fördermodell KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung), welches unabhängigen Produzenten den Strom zu ihren Gestehungskosten abnehmen soll. Nach welchem Modell die Anlage geführt wird, liegt in der Entscheidung des Produzenten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Kostendeckende Einspeisevergütung KEV
Bundesamt für Energie BFE