Marktöffnung  
 
Seit dem 1. Januar 2008 ist das Stromversorgungsgesetz StromVG in Kraft gesetzt. Die Stromversorgungsverordnung StromVV wurde am 17. März vom Bundesrat verabschiedet und ist seit dem 1. April 2008 ebenfalls in Kraft gesetzt.
Der Wandel zum liberalisierten Strommarkt stellt an alle Akteure neue Anforderungen. Als Stromkunde erwarten Sie mehr Freiheiten und Chancen beim Stromeinkauf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben zwar die Leitplanken der Möglichkeiten vor, beleuchten aber nicht die Risiken, die gleichzeitig zu den Chancen entstehen.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Strommarktöffnung
finden Sie auf folgenden Seiten:
Stromversorgungsgesetz Strom VG
Stromversorgungsverordnung Strom VV
Kostendeckende Einspeisevergütung KEV
Bundesamt für Energie BFE