Wenn Sie auf Ihrem Mehrfamilienhaus oder Geschäftsgebäude eine Photovoltaikanlage installiert haben, können Sie den selbst produzierten Strom allen Nachbarn zum Eigenverbrauch zur Verfügung stellen.
Gemeinsamer Eigenverbrauch erklärt
Im Gegensatz zum Eigenverbrauch wird beim gemeinsamen Eigenverbrauch der mit einer PV-Anlage eigenproduzierte Strom nicht selbst genutzt, sondern mit Nachbarn geteilt. Diese Gemeinschaften können sich innerhalb eines Gebäudes, eines angrenzenden Areals (z. B. ein Quartier) oder innerhalb einer Gemeinde befinden.
Damit Sie die produzierte Sonnenenergie gemeinsam nutzen können, bietet Ihnen das LWA folgende Lösungen zum gemeinsamen Eigenverbrauch: LWA Nachbarstrom, LWA Nachbarstrom vZEV, LWA Nachbarstrom ZEV, LWA Gemeindestrom und LWA Gemeindestrom Privat.
LWA Nachbarstrom
Mit dem Produkt LWA Nachbarstrom bieten wir ein einfaches Modell zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom. Steht Ihre Solaranlage im Versorgungsgebiet des LWA, dann können Sie den Sonnenstrom vom eigenen Dach gemeinsam mit Mietern, Pächtern, Stockwerkeigentümern oder Nachbaren einfach und unkompliziert innerhalb des Gebäudes nutzen. Je nach Anschlussnetzkonstellation können Sie die Solarstrom-Nutzung zusätzlich mit Gebäuden in der näheren Umgebung erweitern. Auch diese können über eine PV-Anlage verfügen. Die Messung und Abrechnung des Eigenstroms erfolgt dank intelligenten Stromzählern (Smart Meter) des LWA unkompliziert und verursachergerecht. Überschüssiger Sonnenstrom kann in das Netz des LWA eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
LWA Nachbarstrom erfordert keine aufwendige Gründung einer rechtlichen Gemeinschaft (wie beim (virtuellen) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (v)ZEV). Die Teilnehmenden bleiben Kunden des LWA und somit in der Grundversorgung. Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig und kann jederzeit gekündigt werden.
Das LWA liest die Zähler aus und registriert die Verbräuche. Der Stromverbrauch der teilnehmenden Stromkunden wird in Eigenstrom und Netzbezug unterteilt. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die Teilnehmer erhalten den Eigenstrom, welcher direkt ab der PV-Anlage verbraucht wird, zu günstigeren Konditionen. Der Preis für diese Energie legt der Produzent fest. Er liegt je nach Wahl des Produzenten immer entweder 5% oder 20% unter den verbrauchsabhängigen Komponenten des Strompreises, den das LWA für den Netzbezug verrechnet. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt das LWA auch die Rechnungsstellung und das Inkasso für den Eigenstrom bei den Teilnehmenden. Hierfür verrechnet sie dem Produzenten eine monatliche Dienstleistungsgebühr pro Teilnehmer. Der Anteil des bezogenen Sonnenstroms wird dem Produzenten quartalsweise weitergereicht.
LWA Nachbarstrom ist ein einfaches Modell zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom, ohne dass Sie sich mit den Nutzern zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen müssen. Falls Sie trotzdem einen Zusammenschluss wünschen, rechnen wir auch diesen mit der Alternative vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ab. Die Bildung eines vZEV ermöglicht es Ihnen auch, den auf dem Dach erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz des LWA eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
So funktioniert LWA Nachbarstrom vZEV Ein vZEV kann innerhalb des Gebäudes eingerichtet werden oder auch über ein einzelnes Mehrparteienobjekt hinaus. Auch weitere Solarstromproduzent:innen und Verbraucher:innen im näheren Umkreis können sich zu einem «virtuellen» Zusammenschluss verbinden, um gemeinsam produzierte Energie zu teilen und zu nutzen.
In einem vZEV werden alle Stromverbrauchsstellen mit intelligenten Stromzählern (Smart Meter) des LWA ausgestattet. Diese erfassen den Verbrauch und senden die Daten an einen zentralen virtuellen Messpunkt. Der Strombezug aus dem LWA-Netz und die Einspeisung werden rechnerisch ermittelt. Alle 15 Minuten wird berechnet, wie viel Strom aus den eigenen Anlagen stammt, wie viel aus dem LWA-Netz bezogen oder Strom zurückgespeist wird. Das LWA als Verteilnetzbetreiber stellt diese Messdaten der vZEV-Verwaltung zur Abrechnung der Strom- und Verwaltungskosten zur Verfügung. Diese Abrechnung übernehmen wir für Sie mit LWA Nachbarstrom vZEV als Dienstleistung.
Das müssen Sie bei der Bildung von LWA Nachbarstrom vZEV beachten
Die teilnehmenden Parteien müssen am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein. Dies ist in der Regel eine Verteilkabine oder Verteilnetzmuffe.
Der vZEV kann über einen oder mehrere Anschlusspunkte zum LWA verfügen.
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung aller teilnehmenden Parteien betragen.
Es ist in jedem Fall eine PV-Produktionsmessung erforderlich.
Alle Teilnehmenden müssen die Zustimmung mit ihrer Unterschrift bestätigen.
vZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss unter Verbraucher:innen und Produzenten:innen. Sie treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein gemeinsamer Kunde auf. Einziger Ansprechpartner ist die vZEV-Vertretung.
Die interne Abrechnung ist Sache des vZEV, welche das LWA als Dienstleister für Sie übernimmt.
Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleiben Sache der vZEV.
Die vZEV-Vertretung legt den Strompreis für den Eigenverbrauch innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest (Anwendung der 80% Regel empfohlen).
Vorteile von LWA Nachbarstrom vZEV
Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden
Höhere Vergütung für den Solarstrom im Vergleich zum Rückliefertarif
Keine Investitionen in Messinfrastruktur nötig
Der Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache des LWA
Die vZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso an die Teilnehmenden
Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage
Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für potenzielle Mieter:innen
Die Bildung eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ermöglicht es Ihnen, den auf dem Dach erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz des LWA eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
So funktioniert LWA Nachbarstrom ZEV Beim Produkt LWA Nachbarstrom ZEV müssen Sie keine eigene Messinfrastruktur aufbauen. Das LWA vermietet Ihnen geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche im Energieerfassungssystem. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Preis für den innerhalb des ZEV verbrauchten Solarstroms. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt das LWA auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden.
Das müssen Sie bei der Bildung von LWA Nachbarstrom ZEV beachten
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung aller teilnehmenden Parteien betragen.
Es ist in jedem Fall eine PV-Produktionsmessung erforderlich Zudem sind in der Regel Anpassungen an der Verdrahtung in der Hauptverteilung notwendig.
Die Gründung eines ZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden.
ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss unter Verbraucher:innen und Produzenten:innen. Sie treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein gemeinsamer Kunde auf. Einziger Ansprechpartner gegenüber dem ist die ZEV-Vertretung.
Die interne Abrechnung ist Sache des ZEV, welche das LWA als Dienstleister für Sie übernimmt.
Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleiben Sache der ZEV.
Die ZEV-Vertretung legt den Strompreis für den Eigenverbrauch innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest (Anwendung der 80% Regel empfohlen).
Vorteile von LWA Nachbarstrom ZEV
Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden
Höhere Vergütung für den Solarstrom im Vergleich zum Rückliefertarif
Keine eigene Messinfrastruktur nötig
Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache des LWA als Dienstleister
Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso an die Teilnehmenden
Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage
Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für potenzielle Mieter:innen
Prüfen Sie eigenständig mit dem vZEV-Check auf der Plattform LEGhub, mit welchen Nachbaren Sie eine Gemeinschaft zum Eigenverbrauch gründen könnten.
Danach füllen Sie unser Onlineformular Vorabklärung LWA Nachbarstrom aus. Wir prüfen anschliessend kostenlos und unverbindlich, ob die gewünschte Gemeinschaft gegründet werden kann.
Wir bestätigen Ihnen anschliessend innert 14 Tagen per E-Mail, ob und mit welchen Nachbaren die Gemeinschaft gegründet werden kann. Zusätzlich erhalten Sie bereits die notwendigen Unterlagen für die Gründung. Es handelt sich dabei um:
Anmeldung zum Gemeinsamen Eigenverbrauch als PDF
Anhang mit den möglichen Teilnehmenden als PDF
Sie holen bei allen Grundeigentümern, Mietern und Pächtern die Unterschriften ein und füllen die Anmeldung vollständig aus. Danach reichen Sie die Anmeldung inkl. den unterzeichneten Adressen über unser Onlineformular Anmeldung zum gemeinsamen Eigenverbrauch ein.
Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn alle Angaben korrekt und die gesetzlichen Anforderung erfüllt sind, stellen wir Ihnen die Bewilligung per E-Mail zu. Gemäss Gesetz muss eine Gemeinschaft zum Eigenverbrauch innerhalb 3 Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden.
LWA Gemeindestrom
Das Produkt LWA Gemeindestrom ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom in einer LWA eigenen Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) innerhalb der Gemeinde Adelboden. Produzenten können ihren überschüssigen Strom zu besseren Konditionen einspeisen, während Konsument:innen von günstigeren Strompreisen profitieren. Bei zu wenig Solarstrom wird der Bedarf wie gewohnt aus dem LWA-Netz gedeckt. Das Angebot richtet sich somit sowohl an PV-Anlagen-Besitzer:innen als auch an Kund:innen ohne eigene Solaranlage.
Detaillierte Informationen finden Sie unter LEGhub.ch.
Die Teilnahme am LWA Gemeindestrom ist einfach und unkompliziert: Es ist keine aufwendige Gründung einer rechtlichen Gemeinschaft nötig und die Teilnehmenden bleiben weiterhin Kunden des LWA in der Grundversorgung. Die Teilnahme ist freiwillig und quartalsweise kündbar.
Teilnehmen kann man sowohl als Produzent und als Konsument, indem man auf der Plattform leghub.ch der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) LWA Gemeindestrom beitritt.
Das LWA übernimmt das Auslesen der Zähler und die Erfassung der Verbräuche. Der Stromverbrauch wird transparent in LWA Gemeindestrom und LWA Strom (Grundversorgung) aufgeteilt.
Teilnehmende erhalten den Strom direkt von den PV-Anlagen der Gemeinschaft zu attraktiven Konditionen, indem zusätzlich auf der Nutzung der Netzinfrastruktur für diesen Stromanteil eine Ermässigung von 20% gewährt wird. Für den Stromanteil aus dem Netz (LWA Strom) werden wie bis anhin die in der Grundversorgung festgelegten Preise für Energie, Nutzung der Netzinfrastruktur, Messung und Abgaben verrechnet.
Über die Plattform leghub.ch können Sie eine eigene Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gründen, die unabhängig von der LEG des LWA betrieben wird. Dabei wählen Sie flexibel, ob Sie die Abrechnung selbst übernehmen oder diese als Dienstleistung vom LWA beziehen.
Voraussetzung für LWA Gemeindestrom Privat ist, dass sich alle Teilnehmenden im Einzugsgebiet des LWA-Verteilnetzes befinden.
Teilnehmende können ihre Mitgliedschaft in der LEG unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einseitig beenden. Die Energiepreise werden vom LEG-Verantwortlichen festgelegt und vertraglich mit den Teilnehmenden vereinbart. Die Netznutzungspreise werden weiterhin vom LWA vorgegeben. Teilnehmende von LWA Gemeindestrom Privat bleiben Endkund:innen des LWA.
LEGhub – was steckt dahinter?
Mit LEGhub bietet das LWA seinen Kunden eine digitale Plattform, um die administrativen Prozesse rund um die Bildung, Teilnahme und Verwaltung von (virtuellen) Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch und Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu vereinfachen.
Die Plattform wurde 2025 als eine der besten Schweizer Apps mit dem Award in der Kategorie «Innovation» ausgezeichnet. Diese Auszeichnung unterstreicht den Anspruch, mit innovativen Konzepten, smarten Technologien und mutigen Ideen neue Standards in der Energiebranche zu setzen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter LEGhub.ch.
Anmeldung LWA Gemeindestrom
Gerne übernehmen wir für Sie die LEG-Anmeldung inklusive sämtlicher Formalitäten zum Pauschalpreis von CHF 60.00 pro Zähler zzgl. einer einmaligen Beitrittsgebühr von CHF 50.00.
Selbstverständlich können Sie die Anmeldung gemäss folgender Anleitung auch eigenständig vornehmen; in diesem Fall fällt lediglich die Beitrittsgebühr von CHF 50.00 an.
Den Kontakt für LEG-Beratungen (jeweils donnerstags möglich) finden Sie am Seitenende.
Für eine LEG-Anmeldung brauchen Sie die Kunden- und Messpunktnummer = Meteringcode. Haben Sie Ihre letzte Stromrechnung griffbereit? Diese enthält wichtige Informationen, die Sie im Formular angeben müssen.
PV-Produzenten benötigen zusätzlich die Produktionsleistung der PV-Anlage in kW. Die Produktionsleistung kann in der Dokumentation der Produktionsanlage entnommen werden. Es ist immer der Meteringcode anzugeben, auf dem die Rückliefervergütung verrechnet wird.
Die Vertragsunterzeichnung erfolgt mit Swisscom Sign.
Nach der erfolgreichen Prüfung Ihrer LEG-Beitrittsanfrage durch den LEG-Vertreter und dem LWA wird Ihnen ein Standardvertrag zur digitalen Unterzeichnung mit Swisscom Sign zugestellt.
Informationen sowie Hilfestellungen zu Swisscom Sign finden Sie hier.