Mitteilung zu den Strompreisänderungen ab 2026

Publiziert: 31. August 2025

Mitteilung zu den Strompreisänderungen ab 2026_Adelboden

Strompreise 2026 im Versorgungsgebiet LWA

Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Bestimmungen des Stromversorgungsgesetzes in Kraft. Diese bringen Anpassungen bei den Strompreisen sowie neue Möglichkeiten für unsere Kundinnen und Kunden.

Der Strompreis setzt sich neu aus vier Komponenten zusammen:

1. Energielieferung

Kosten für die verbrauchte Energie, abhängig von der Jahreszeit. 

Im Sommer (April-September) wird ein günstigerer Preis verrechnet als im Winter (Oktober-März), wo Nachfrage und dadurch automatisch auch Preis höher sind. Durch den Bezug von LWA Strom unterstützen unsere Kundinnen und Kunden die ökologische Stromerzeugung aus lokalen und regionalen Quellen. Unser Strommix besteht aus Adelbodner Sonnenkraft sowie regionaler und Schweizer Wasserkraft. In der Grundversorgung verzichten wir bewusst auf Graustrom – garantiert durch Herkunftsnachweise.

2. Nutzung der Netzinfrastruktur
Infrastrukturkosten für die Verteilung der Energie und den Unterhalt des Stromnetzes. 

Der Grundpreis ist abhängig, ob die Wohnung während mehr als 250 Tagen pro Jahr genutzt wird (ganzjährig genutzt) oder nicht (nicht ganzjährig genutzt). Damit strebt die Licht- und Wasserwerk Adelboden AG eine möglichst gerechte Kostenaufteilung an. Bei Messpunkten mit Elektroheizungen oder Wärmepumpen wird der Grundpreis für ganzjährig genutzte Einheiten erhoben, unabhängig von der jährlichen Aufenthaltsdauer. Zur Nutzung der Netzinfrastruktur gehören zusätzlich Beiträge für Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid und für die Stromreserve des Bundes, sowie neu auch ein Zuschlag für solidarisierte Kosten. Geräte, welche netzdienlich gesteuert werden dürfen, und Photovoltaikanlagen, welche in ihrer Einspeiseleistung begrenzt werden, erhalten eine Entschädigung.

3. Messwesen (Neue Komponente)
Beinhaltet die Kosten für die Messung des Stromzählers, den Betrieb und Unterhalt der Messinfrastruktur sowie die Bereitstellung der Messdaten für die Abrechnung. In den Vorjahren waren die Kosten in der Nutzung der Netzinfrastruktur enthalten, neu werden sie nach den gesetzlichen Vorgaben separat und verursachergerecht angelastet.

4. Abgaben
Bundesabgaben zur Förderung von erneuerbaren Energien sowie die Gemeindeabgabe für den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung in Adelboden.

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Die Preisänderungen im Detail:

1. Energielieferung

Die Strommärkte befinden sich im Wandel. Während die langfristigen Beschaffungskosten rückläufig sind, steigt die Volatilität auf den Spot- und Regelenergiemärkten. Gegenüber dem Vorjahr veränderten sich die Gesamtbeschaffungskosten um -4.4 % pro kWh. Unter Einbezug der Deckungsdifferenzen haben wir auf eine Preisanpassung verzichtet:

  • LWA Strom – Grundpreis: unverändert
  • LWA Strom – Winterpreis: unverändert
  • LWA Strom – Sommerpreis: unverändert

2. Nutzung der Netzinfrastruktur

Die Zunahme der dezentralen Stromproduktion durch PV-Anlagen erhöht die Anforderungen an das Verteilnetz, der Betrieb und Unterhalt wird entsprechend teurer, bei gleichzeitig tieferen Absatzmengen. Dadurch, dass ab 2026 die Messkosten separat aufgeführt werden, und unter Einbezug der Deckungsdifferenzen, sinken die Netzkosten insgesamt um -13.5 % pro kWh.:

Unter Berücksichtigung aller Faktoren wirkt sich dies wie folgt aus:

  • LWA Netz – Grundpreis: –5.00 CHF/Monat
  • LWA Netz – Arbeitspreis: +0.90 Rp./kWh
  • LWA Netz – Vergütung für steuerbare Geräte: unverändert

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  • LWA Netz > 50'000 kWh – Grundpreis: –30.00 CHF/Monat
  • LWA Netz > 50'000 kWh – Arbeitspreis: unverändert
  • LWA Netz > 50'000 kWh – Leistungspreis: unverändert
  • LWA Netz > 50'000 kWh – Blindenergiepreis: unverändert

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  • Netzzulagen (SDL, Stromreserve, solidarisierte Kosten): –0.05 Rp./kWh

Neu führen wir eine Vergütung für netzdienlich konfigurierte Photovoltaikanlagen ein. Begrenzen Kunden die AC-Leistung ihrer PV-Anlage am Anschlusspunkt netzdienlich auf 50% der installierten DC-Leistung der PV-Module, erhalten sie eine Entschädigung für ihre Ertragsverluste:

  • LWA Netz – Vergütung für netzdienliche PV-Anlagen: 2.00 CHF/kWh/Mt.

Die Vergütung übersteigt den Produktionsverlust (z.B. 10 kWp-Anlage: CHF 120.00 Vergütung bei rund CHF 84.00 Ertragsverlust). In gegenseitiger Absprache kann die Begrenzung auch auf 40% oder 60% festgelegt werden. Bei bestehenden PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum bis 31.12.2025 wird die Umkonfiguration einmalig mit CHF 80.00 vergütet. Mit dieser netzdienlichen Konfiguration helfen Besitzer von PV-Anlagen mit, Kosten für den Netzausbau zu reduzieren.

3. Messung

Die Kosten für das Messwesen werden per 1. Januar 2026 über ein separates Messentgelt erhoben (Art. 17a StromVG). Die Umstellung auf Smart Meter ist aufwendig, ermöglicht dafür das Erfassen von Lastgangswerten und die Fernauslesung. Es gelten die folgenden Messpreise (Niederspannung):

  • LWA Direktmessung: 6.50 CHF/Mt.
  • LWA Indirekte Messung: 30.00 CHF/Mt.

Anschlüsse von Privat- und Kleingewerbekunden sind in der Regel mit einer Direktmessung ausgestattet. Eine indirekte Messung ist notwendig bei Anschlüssen grösser als 80 A.

4. Abgaben

Der Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG sowie die Gemeindeabgabe für den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung in Adelboden bleiben unverändert.

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Auswirkungen

Für Kundinnen und Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 50'000 kWh steigt der Strompreis um ca. 3.5%. Für eine ganzjährig genutzte 5-Zimmerwohnung mit einem jährlichen Verbrauch von 4'500 kWh bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund CHF 63.79 pro Jahr. Für Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 50'000 kWh pro Jahr bleibt der Strompreis praktisch identisch wie im Jahr 2025.

Rückliefervergütung für PV-Anlagen

Die Rückliefervergütungsprodukte werden ab 2026 zusammengeführt. Künftig entspricht die Höhe der Vergütung dem Referenz-Marktpreis (quartalsweise rückwirkend publiziert durch das Bundesamt für Energie).

  • PV-Anlagen bis 30 kWp: Mindestvergütung 6 Rp./kWh
  • PV-Anlagen 30–150 kWp: gestaffelte Mindestvergütung bis 1.2 Rp./kWh

Herkunftsnachweise: 

  • Winterhalbjahr 2.5 Rp./kWh
  • Sommerhalbjahr 1 Rp./kWh

Neu ab 2026: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Ab dem 1. Januar 2026 kann lokal produzierter Strom in sogenannten Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften innerhalb unseres Netzgebietes geteilt werden. Damit werden sowohl die Produzenten wie auch die Konsumenten finanziell profitieren können. Das LWA begleitet Sie dabei und wird entsprechende Möglichkeiten und Dienstleistungen demnächst publizieren.

Medienmitteilung & Preismodell 2026

Weitere Fragen?

Für Fragen stehen wir gerne unter der Nummer 033 673 12 22 zur Verfügung.

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