Seit 2008 wurden die Grundgebühren für die Wasserversorgung in Adelboden unverändert beibehalten. Während dieser Zeit haben sich die Bau-, Betriebs- und Personalkosten deutlich erhöht. In mehreren zentralen Bereichen lagen die Kostensteigerungen klar über der allgemeinen Teuerung. Parallel dazu wurden substanzielle Investitionen zur Sicherstellung einer langfristig stabilen Versorgung umgesetzt. Dazu zählen der Neubau des Grundwasserpumpwerks Brügge im Jahr 2009, der Neubau des Reservoirs Hohliebe im Jahr 2017, die Sanierung des Quellgebiets Stiegelschwand von 2020 - 2024 sowie verschiedene Ersatz- und Erweiterungsprojekte der Infrastruktur.
Diese Entwicklungen führen dazu, dass die aktuell gültigen Grundgebühren die realen Kosten der Wasserversorgung nicht mehr decken können. Um den gesetzlichen Versorgungsauftrag nachhaltig sicherzustellen und die finanzielle Stabilität des Versorgungsbetriebs langfristig zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich.
Die Erhöhungen erfolgen im Sinne des Übertragungsreglements Wasserversorgungsaufgabe, welches von der Gemeindeversammlung im Jahr 2010 genehmigt wurde. Weiter bewegen Sie sich innerhalb der im Wasserversorgungsreglement vorgesehenen Tarifbandbreite. Die Umsetzung erfolgt bewusst stufenweise. Eine erste Erhöhung von 15% wird ab dem Jahr 2026 wirksam, mit Rechnungsstellung im Mai 2026. Eine zweite Erhöhung von weiteren 15% erfolgt im Jahr 2028. Diese Staffelung erlaubt es, die Belastung für die Bezügerinnen und Bezüger über die Zeit zu verteilen, statt sie auf einen einzigen Zeitpunkt zu konzentrieren.
